Tipps zum Bauantrag
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung oder der Abbruch baulicher Anlagen bedarf gem. § 62 Brandenburgischer Bauordnung eines schriftlichen Antrags, soweit nicht nach anderen Vorschriften Genehmigungsfreiheit besteht.
Der Bauantrag ist bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Der Bauantrag ist vom Bauherren und dem Objektplaner zu unterschreiben. Die Bauvorlagen sind von den Fachplanern zu unterzeichnen.
Für die Stadt Kyritz und ihre Ortsteile ist der Bauantrag bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, Virchowstraße 14-16, in 16816 Neuruppin einzureichen.
Die aus dem Bauantrag resultierende Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen sechs Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird (s. § 69 BbgBO).
Nach der Art und Lage eines Bauvorhabens sind entsprechende Bauantragsunterlagen vorzulegen.
Hier eine Aufzählung der wichtigsten Unterlagen:
- Bauantrag (PDF)
- Baubeschreibung
- Bauvorlagen nach der Brandenburgischen Bauvorlagen-Verordnung
- bautechnische Nachweise