Eingliederungshilfen
Prüfung der Anträge auf Sozialhilfe zur Übernahme von Kosten für
insbesondere:
Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie z.B.:
Wohnheime für behinderte Menschen
Einrichtungen der Suchthilfe
integrative Kindertagesstätten
ambulante betreute Wohnformen für behinderte Menschen
die Teilhabe am Arbeitsleben bzw. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wie:
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Förder- und Beschäftigungsbereich an Werkstätten für behinderte Menschen
Tagesstätten
die Frühförderung von Kindern (siehe auch Gesundheitsamt - Frühförderung)
Heil- und Hilfsmittel
ambulante Hilfen (behindertenbedingte Wohnungsumbauten, Liftanlagen)
Legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
Personalausweis
Schwerbehindertenausweis
Einkommensnachweise (z.B. Gehaltsbelege, Sozialhilfebescheid, Grundsicherungsbescheid, Wohngeldbescheid, Arbeitslosengeldbescheid I bzw. II, Kindergeldbescheid, Pachteinnahmen)
Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse
Belastungen (Mietvertrag, Versicherungen, Betriebskostenabrechnungen, Pachtzahlung, aktuelle Zahlungsnachweise bei Hauseigentum)
Vermögensnachweise (z.B. Girokontoauszüge des letzten halben Jahres, Sparbücher, Festgelder, Aktien, Wertpapiere, Grundbuchauszug bei Eigenheim, Bausparverträge)
ggf. Vollmacht bzw. Betreuerausweis
Rechtsgrundlage:
Sozialgesetzbuch
Verwaltungsverfahrensgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch
Ansprechpartner:
Frau Spandehra
(033971) 85-280
(033971) 85-299