Bekanntmachung gemäß § 42 BbgKWahlV
1. Am Sonntag, den 08. November 2015 findet die Abstimmung
- zum Bürgerentscheid über die Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz vom 29.04.2015 zur Bebauung des Klostergartens (Variante A), SV 028/2015
statt.
Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Das Abstimmungsgebiet der Stadt Kyritz ist in folgende 16 allgemeine Abstimmungsbezirke eingeteilt:
Abstimmungsbezirk 01: Integrationskita Kyritz Ost e.V.
Abstimmungsraum: Eichenweg 6, 16866 Kyritz
Abstimmungsbezirk 02: Gemeindehaus Teetz
Abstimmungsraum: Dossestraße 1 A, 16866 Kyritz OT Teetz
Abstimmungsbezirk 3: Goetheschule
Abstimmungsraum: Holzhausener Str. 27, 16866 Kyritz
Abstimmungsbezirk 04: Gaststätte Thiel
Abstimmungsraum: Holzhausener Dorfstr. 3, 16866 Kyritz OT Holzhausen
Abstimmungsbezirk 05: Gemeindebüro Kötzlin
Abstimmungsraum: Kötzliner Straße 28, 16866 Kyritz OT Kötzlin
Abstimmungsbezirk 06: Stadtbibliothek
Abstimmungsraum: Marktplatz 17, 16866 Kyritz
Abstimmungsbezirk 07: Feuerwehrgerätehaus
Abstimmungsraum: Drewener Dorfstraße 31, 16866 Kyritz OT Drewen
Abstimmungsbezirk 08: Sporthaus
Abstimmungsraum: Zu den Trienkuhlen, 16866 Kyritz OT Bork
Abstimmungsbezirk 09: Gemeindebüro Lellichow
Abstimmungsraum: Lellichower Chaussee 16, 16866 Kyritz OT Lellichow
Abstimmungsbezirk 10: Freiwillige Feuerwehr
Abstimmungsraum: Goethestraße 1, 16866 Kyritz
Abstimmungsbezirk 11: Kita „Kunterbunt“
Abstimmungsraum: Werner Straße 1, 16866 Kyritz
Abstimmungsbezirk 12: Gemeindebüro Rehfeld
Abstimmungsraum: Rehfelder Friedensstraße 14, 16866 Kyritz OT Rehfeld
Abstimmungsbezirk 13: Schloss Berlitt
Abstimmungsraum: Berlitter Dorfstraße 41, 16866 Kyritz OT Berlitt
Abstimmungsbezirk 14: Kita „Spatzennest“
Abstimmungsraum: Straße der Jugend 3, 16866 Kyritz
Abstimmungsbezirk 15: Kleintierzüchterverein , Hinter dem Gutshaus
Abstimmungsraum: Hauptstraße 62, 16866 Kyritz OT Mechow
Abstimmungsbezirk 16: Gemeinderaum im Pfarrhaus
Abstimmungsraum: Dorfstraße 9, 16866 Kyritz OT Gantikow
In den Abstimmungsbenachrichtigungen, die den Abstimmungsberechtigten bis zum 17.10.2015 übersandt worden sind, sind der Abstimmungsbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem der Abstimmungsberechtigte abzustimmen hat.
3. Jeder Abstimmungsberechtigte kann nur in dem Abstimmungsraum des Abstimmungsbezirks wählen, in dessen Abstimmungsverzeichnis er eingetragen ist.
Die Abstimmungsberechtigten haben die Abstimmungsbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Abstimmung mitzubringen und sich auf Verlangen des Abstimmungsvorstandes zur Person auszuweisen.
Die Abstimmungsbenachrichtigung soll bei der Abstimmung abgegeben werden.
4. Abgestimmt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Jeder Abzustimmende erhält bei Betreten des Abstimmungsraumes einen weißen Stimmzettel für die Abstimmung ausgehändigt.
Im Eingang des Gebäudes, in dem sich das Abstimmungslokal befindet, sind ein Abdruck der Abstimmungsbekanntmachung sowie ein Muster des Stimmzettels angebracht.
5. Der Stimmzettel enthält den Wortlaut der Frage des Bürgerentscheids „Sind Sie für die Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung SV 028/2015?“ sowie zwei Kreise, die mit „Ja“ und „Nein“ beschriftet sind, für die Kennzeichnung. Die stimmberechtigte Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz eindeutig kenntlich macht, ob sie die Frage mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet.
6. Der Stimmzettel muss vom Abstimmungsberechtigten in einer Abstimmungskabine des Abstimmungsraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
7. Abstimmungsberechtigte Personen, die keinen Abstimmungsschein besitzen, können ihre Stimme nur in dem für sie zuständigen Abstimmungslokal abgeben.
8. Abstimmungsberechtigte, die einen Abstimmungsschein haben, können an der Abstimmung in dem Abstimmungsgebiet, in dem der Abstimmungsschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Abstimmungsbezirk dieses Abstimmungsgebietes oder
b) durch Briefabstimmung teilnehmen.
Wer durch Briefabstimmung abstimmen will, erhält auf Antrag (Abstimmungsscheinantrag) bei der zuständigen Abstimmungsbehörde, Stadt Kyritz, Marktplatz 1, 16866 Kyritz die Briefabstimmungsunterlagen (Abstimmungsschein, Stimmzettel, Abstimmungsbriefumschlag, Stimmzettelumschlag, Merkblatt).
Der jeweilige Abstimmungsbriefumschlag mit Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Abstimmungsschein sind so rechtzeitig der auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebenen Stelle zuzuleiten, dass er dort spätestens am Abstimmungstage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Abstimmungsbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Für die Stimmabgabe durch Briefabstimmung gilt folgende Verfahrensweise:
- Die abstimmungsberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel für die Abstimmung.
- Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
- Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem jeweiligen Abstimmungsschein vorgedruckte Versicherung an Eides Statt zur Briefabstimmung.
- Sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Abstimmungsschein in den amtlichen Abstimmungsbriefumschlag.
- Sie verschließt den Abstimmungsbriefumschlag und übersendet diesen an den zuständigen Wahlleiter.
Für die Stimmabgabe behinderter Abstimmungsberechtigter gilt folgendes:
Hat die abstimmungsberechtigte Person den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat sie diese durch Unterschreiben der Versicherung an Eides Statt zur Briefabstimmung zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach dem Willen der abstimmungsberechtigten Person gekennzeichnet hat.
Holt die abstimmungsberechtigte Person persönlich den Abstimmungsschein und die Briefabstimmungsunterlagen bei der Abstimmungsbehörde, der Stadt Kyritz, Marktplatz 1 in 16866 Kyritz ab, so hat sie die Gelegenheit, die Briefabstimmung an Ort und Stelle auszuüben.
Die Briefabstimmung ist während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Kyritz, Marktplatz 1 in 16866 Kyritz möglich:
Montag: | 08.00 bis 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 bis 12.00 Uhr |
Die Abstimmungsbehörde nimmt die Abstimmungsbriefe entgegen, hält diese unter Verschluss und übergibt sie rechtzeitig, bis spätestens am Wahltag 18.00 Uhr, an die zuständigen Abstimmungsvorstände für die Auszählung der Stimmen und Ermittlung des Abstimmungsergebnisses.
9. Die Abstimmungshandlung sowie die im Anschluss an die Abstimmungshandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Abstimmungsbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Abstimmungslokal, soweit das ohne Beeinträchtigung des Abstimmungsgeschäfts möglich ist.
10. Jeder Abstimmungsberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches bestraft.
Kyritz, den 21.Oktober 2015
gez. Nora Görke
Bürgermeisterin der Stadt Kyritz