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Gutachterausschuss für Grundstückswerte beschließt neue Bodenrichtwerte

Kyritz, den 05.02.2024

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2024 über die neuen Bodenrichtwerte beraten. Dabei wurden 511 Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2024 beschlossen, und zwar für 373  Wohnbauflächen, 33 Gewerbeflächen, 93 Erholungsgebiete sowie 12 land- und forstwirtschaftliche Flächen.

 

 

In seiner Mitteilung geht der Gutachterausschuss auf die Entwicklung der zonalen Bodenrichtwerte ein: 

Die Bodenrichtwerte in den Städten und Dörfern des Landkreises sind im Vergleich zum Vorjahr ohne Berücksichtigung der Lage kaum verändert und nur minimal gestiegen. Die größte Steigerung zum Vorjahr ist in der Gemeinde Fehrbellin um ca. 6 Prozent, gefolgt vom Amt Temnitz um 4 Prozent (durch den Anstieg in Dabergotz von 40 €/m² auf 55 €/m²) zu verzeichnen.

Bei den Bodenrichtwerten für Gewerbeflächen haben sich die Werte im Vergleich zum Vorjahr minimal verändert. Die Werte liegen in einer Spanne von 5 €/m² bis 35 €/m². Drei Bodenrichtwerte wurden im Vergleich zum Vorjahr angehoben: „Ländchen Bellin (Fehrbellin)“ von 30 €/m² auf 35 €/m², „Gewerbe/Industrie (Heiligengrabe)“ von 11 €/m² auf 15 €/m² sowie „Bechliner Chaussee (Neuruppin)“ von 25 €/m² auf 35 €/m².

Für Erholungsgebiete im Landkreis wurden 93 zonale Bodenrichtwerte mit einer Spanne von 15,00 €/m² bis 400,00 €/m² ermittelt und beschlossen. Zwei Bodenrichtwerte sind bei den Erholungsgebieten zum Vorjahr gestiegen: Beckersmühle von 350 €/m² auf 400 €/m² sowie Klempowsiedlung (Wusterhausen) von 25 €/m² auf 29 €/m².

Bei den land- bzw. forstwirtschaftlichen Flächen wurden folgende Bodenrichtwerte beschlossen:
 

Acker: 1,60 €/m² bis 1,80 €/m². Der Bodenrichtwert in den Bereichen Stadt Neuruppin, Amt Temnitz, Gemeinde Fehrbellin, Stadt Wittstock und Gemeinde Heiligengrabe ist zum Vorjahr gesunken.
 

Grünland: 1,00 €/m² bis 1,10 €/m².  Auch hier sind die Bodenrichtwerte in einigen Bereichen zum Vorjahr gesunken: Stadt Kyritz, Amt Neustadt, Gemeinde Wusterhausen, Stadt Wittstock und Gemeinde Heiligengrabe.
 

Wald (einschließlich Aufwuchs): 0,95 €/m² bis 1,10 €/m². Im Gegensatz zu den landwirtschaftlichen Flächen ist zum Jahr 2023 bei den forstwirtschaftlichen Flächen ein Anstieg im gesamten Landkreis zu verzeichnen.

Ab sofort können telefonische und schriftliche Auskünfte über die aktuellen Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin erfragt werden. Telefonische Auskünfte sind unter den Rufnummern 03391/ 688-6211 bis -6214 gebührenfrei erhältlich. Darüber hinaus können die aktuellen Bodenrichtwerte demnächst im Internet unter https://www.boris-brandenburg.de/ kostenfrei eingesehen werden. Dieser Link ist auch über die Seite der Gutachterausschüsse im Land Brandenburg abrufbar.

 

Bild zur Meldung: Gutachterausschuss für Grundstückswerte beschließt neue Bodenrichtwerte