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Hinweise zum Abgrenzen und Bepflanzen von öffentlichen Grünstreifen neben Straßen und Gehwegen

Kyritz, den 07.04.2022

Aufgrund der Regelung des Paragraf 4 Absatz 5 der Stadtordnung der Stadt Kyritz ist das Abgrenzen von öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen ohne Erlaubnis durch Pfähle, Steine, Flatterband, Anpflanzungen oder ähnliches nicht gestattet.

 

Zu den Verkehrsflächen zählen insbesondere Grünstreifen, die direkt an Straßen oder Wege angrenzen. Seitenbereiche bis zu einer Breite von mindestens einem Meter neben der Fahrbahn gelten als Straßenbegleitfläche und sind deshalb generell freizuhalten.

 

Werden diese Bereiche nicht freigehalten, können potentielle Gefahrenstellen entstehen. Das Wurzelwerk von angepflanzten Bäumen kann im Einzelfall auch zu Beschädigungen an der angrenzenden Straße führen.

 

Kontrollen der örtlichen Ordnungsbehörde haben ergeben, dass vor zahlreichen Grundstücken im Stadtgebiet von Kyritz und den Ortsteilen solche Abgrenzungen vorgenommen worden sind. Diese Gegenstände und/oder Anpflanzungen sind deshalb unaufgefordert wieder zu entfernen.

 

Aufgrund wiederholter Nachfragen an die Stadtverwaltung Kyritz wurde durch das Amt für Stadtentwicklung und Bauen eine Übersicht zu Bepflanzungen erarbeitet, die ersatzweise zu den ggf. vorhandenen Abgrenzungen eingepflanzt werden dürfen. Die Anlieger sind aufgrund der Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung jedoch verpflichtet, den Seitenstreifen einschließlich der ggf. vorgenommenen Bepflanzung entsprechend zu pflegen und dafür Sorge zu tragen, dass die verbleibende Restbreite von mindestens einem Meter stets freigehalten wird.

 

Welche Bepflanzungen vorgenommen werden dürfen, kann der beigefügten Übersicht entnommen werden.

 

Bild zur Meldung: Hinweise zum Abgrenzen und Bepflanzen von öffentlichen Grünstreifen neben Straßen und Gehwegen