Anmietung von Wohnraum für Flüchtlinge aus der Ukraine
Um die Unterbringung in Wohnungen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu vereinfachen, und auch um schon erste Schritte der Integration zu gehen, können geflüchtete Menschen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ab sofort auch Wohnungen selbst anmieten.
Dabei sind einige gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten.
Personen, die selbst Mietverträge abschließen möchten, stellen einen Antrag auf Anmietung einer bestimmten Wohnung und legen direkt ein Mietangebot im Amt für Familien und Soziales vor.
Hier wird die „Angemessenheit“ geprüft. Grundlage, auch bei der Miethöhe, ist die Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ (https://www.ostprignitz-ruppin.de/media/custom/3039_555_1.PDF?1632378911).
Im Rahmen dieser Richtlinie kann auch kein Unterschied zwischen unmöblierten und möblierten Wohnungen gemacht werden.
Die Anmietung muss sich allerdings auf abgeschlossenen Wohnraum beziehen. (eigene Küche und Bad).
Sofern die Mietkosten angemessen sind, werden diese im monatlichen Bedarf berücksichtigt. Die Betriebskosten und Heizkosten müssen abrechenbar sein. Dazu muss eine Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung vereinbart werden.
Wir bitten um Verständnis, dass keine pauschale Anerkennung von Betriebs- und Heizkosten erfolgen kann.
Leider ist eine Kautionszahlung nicht möglich, da die Personen gesetzlich keinen Anspruch auf eine Darlehensgewährung haben.
Wir hoffen, durch dieses Verfahren die Anmietung von eigenem Wohnraum zu vereinfachen.
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