Besucher:   434124
Ein Klick auf Symbol verrät Information
 
Facebook   YouTube   Instagram   Pinterest  

                                                          

 Kyritz App 

 

Termin online buchen

 

Maerker Kyritz

 

Logo

 

 Logo 

 

Pflege vor Ort

 

Seniorenwegweiser

 

Kyritz-West

 

Katastrophenschutz

 

 Asyl & Hilfe & Migration 

 

Kyritz handelt

 

Landeplatz Nordwestbrandenburg

 

kulturklosterkyritz

 

Webcam

 

Kyritz 2025

 

Imagefilm

 

  Netzwerk Gesunde Kinder  

 

Sponsoren

 

Defibrillator Sponsoren

 

DIE HANSE

 

Historische Stadtkerne

 

Familienwegweiser

         

    Kleeblattregion

Brandenburg vernetzt
 
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Registrierung von aufgenommenen Flüchtlingen aus der Ukraine

Kyritz, den 21.03.2022

In diesen Tagen erreichen die Ausländerbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zahlreiche Nachfragen, in welcher Form und wo die Registrierung aufgenommener Flüchtlinge aus der Ukraine erfolgen kann. Dazu folgende Hinweise:

 

Die Registrierung ist auf zweierlei Weise möglich:

 

Möglichkeit 1 (persönliche Aufenthaltsanzeige)

 

Es besteht an jedem Montag und Donnerstag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 15:00 Uhr die Möglichkeit, in der Registrierungsstelle in Gnewikow (Neuruppin), an der Gutsstraße 23 vorzusprechen und die Aufenthaltsanzeige persönlich vorzunehmen. Das Büro befindet sich in der Dorfmitte, aus Neuruppin kommend auf der linken Straßenseite. Das Gebäude gehört zum Jugenddorf Gnewikow und ist durch die Beschriftung als „Kreativhaus“ leicht zu finden.

 

Für die Registrierung muss das ausgefüllte Formular  sowie alle ausländischen Dokumente im Original mitgebracht werden.

Es wird die persönliche Vorsprache empfohlen, da die Registrierung sofort erfolgt. Vor Ort sind sowohl Sprachmittler als auch Vertreter der Sozialbehörde. Die Anfertigung aller Kopien von Dokumenten wird von den Behördenvertreter:innen erledigt und die Registrierungsbestätigung zur Mitnahme erstellt.

 

Möglichkeit 2 (elektronische Aufenthaltsanzeige)

 

Für diese Form der Registrierung muss in jedem Fall das Formular heruntergeladen und ausgedruckt werden. Für jede Einzelperson wird ein Formular benötigt, nur Familien werden in einem Formular gemeinsam erfasst.

 

Das ausgefüllte Formular muss dann mit Kopien von allen ausländischen Dokumenten der Personen, deren Aufenthalt angezeigt wird, an folgende E-Mailadresse geschickt werden:

 

Nach erfolgter Registrierung durch die Ausländerbehörde wird eine Bestätigung erstellt und an die Absender- E-Mail übertragen.

 

Bild zur Meldung: Registrierung von aufgenommenen Flüchtlingen aus der Ukraine