Bis zum 30. April Vorschläge für den Bürgerhaushalt 2023 einreichen
Sie wünschen sich eine Bank an ihrem Spazierweg, einen Blumenkübel an Ihrem Lieblingsplatz, ein zusätzliches Seniorensportgerät, eine Schaukel auf einem Spielplatz oder vielleicht einen Fahrradständer? Dann senden Sie diese oder ähnliche Wunschmaßnahmen als Vorschlag für den Bürgerhaushalt 2023 bis zum 30. April an die Stadtverwaltung.
Alle Einwohner der Stadt und der Ortsteile, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, können einen solchen Vorschlag für den Bürgerhaushalt einreichen und anschließend über die eingegangenen Vorschläge abstimmen. Der Vorschlag ist schriftlich oder elektronisch über www.kyritz.de an die Kämmerei der Stadt Kyritz zu richten. Dabei sind der vollständige Vor- und Nachname, die Anschrift sowie das Geburtsdatum anzugeben.
Es können Maßnahmen und Projekte aus dem Bereich der sogenannten freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Kyritz vorgeschlagen werden. Hierzu zählen die Bereiche Wirtschaft, Kultur, Gesundheit und Soziales.
Im vergangenen Jahr wurden von den Kyritzern zur Umsetzung über das Bürgerhaushalts-Budget 2022 folgende Projekte ausgewählt: Ersatzpflanzung von zehn blühenden Straßenbäumen in Mechow, Beschaffung von max. 150 Kunststoffsitzschalen für den Fußballplatz Rot Weiß Kyritz, ein Outdoor Fitnessgerät für den Sportplatz in der Parkanlage Berlitt, ein Sportgerät zur Ergänzung des Angebots am Sportplatz der Goethe-Schule, eine Tischtennisplatte für den Spielplatz im Wohngebiet „Alt und Jung“, zwei Bänke im Ortsteil Rüdow und die Verbesserung der Haltestelle an der Seestraße durch Einbau von Glaselementen. Diese Maßnahmen wurden und werden in diesem Jahr umgesetzt.
Bürgermeisterin Nora Görke freut sich auf viele neue Vorschläge: „Die Kyritzerinnen und Kyritzer wissen selbst am besten, was Sie benötigen, um sich in ihrem Umfeld noch wohler zu fühlen. Zögern Sie nicht und lassen Sie uns diese Wünsche wissen.“
Die eingereichten Vorschläge werden durch die Verwaltung der Stadt Kyritz auf ihre Umsetzbarkeit, Rechtmäßigkeit sowie Kostenstruktur geprüft. Ein Vorschlag ist gültig und wird zur Abstimmung gestellt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- ist im laufenden Jahr bis zum 30.04. eingegangen,
- wurde durch einen Einwohner der Stadt Kyritz, der mindestens 12 Jahre alt ist, eingereicht.
- ist in der Zuständigkeit der Stadt Kyritz,
- liegt im Rahmen des Gesamtbudgets von 30.000,00 €,
- betrifft den Bereich der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Kyritz,
- dient der Allgemeinheit,
- hat innerhalb der letzten drei Bürgerhaushalte keine finanziellen Mittel aus dem Bürgerhaushalt erhalten,
- ist nicht auf Dauer angelegt und verursacht keine kontinuierlichen Folgekosten,
- ist umsetzbar und rechtmäßig,
- erhält keine weiteren Mittel aus dem Stadthaushalt im Jahr der Berücksichtigung
Bei Fragen zum Bürgerhaushalt wenden Sie sich bitte an die Kämmerei über Email oder Telefon 0333971-85213.
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