Öffentliche Bekanntgabe weiterer Corona-Schutzmaßnahmen nach Überschreiten des Schwellenwertes von 750
Die Sieben-Tage-Inzidenz für Ostprignitz-Ruppin liegt über 750. Laut der Eindämmungsverordnung des Landes treten Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in kreisfreien Städten oder in Landkreisen in Kraft, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert 750 an drei aufeinander folgenden Tagen überschreitet.
Da im Landkreis Ostprignitz-Ruppin an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz über 750 liegt gelten ab 28.01.2022 Ausgangsbeschränkungen.
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