Böllerverbot
Die Stadtverwaltung Kyritz möchte aus aktuellem Anlass auf das „Böllerverbot“ 2021 hinweisen.
So haben sich Bund und Länder während der letzten Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 02.12.2021 darauf geeinigt, dass am Silvestertag und Neujahrstag bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt wird.
Darüber hinaus gilt auch in diesem Jahr das bundesweite Verbot zum Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester.
Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird zudem generell abgeraten, insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
Durch die Kommunen können publikumsträchtige Plätze definiert werden, an denen ein generelles Feuerwerksverbot herrschen soll. Von dieser Möglichkeit wird die Stadt Kyritz jedoch keinen Gebrauch machen. An die Bürgerinnen und Bürger ergeht in diesem Zusammenhang der dringende Appell, auf größere Ansammlungen im öffentlichen wie im privaten Raum weitgehend zu verzichten.
Wer noch funktionsfähige Feuerwerkskörper aus der Zeit vor der Pandemie besitzt, wird gebeten, diese auf dem eigenen Grundstück zu zünden und nicht im öffentlichen Raum.
Bitte kaufen Sie keine Feuerwerkskörper im benachbarten Ausland. Diese Produkte haben in Deutschland keine Zulassung und dürfen nicht in die Bundesrepublik eingeführt werden.
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