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Öffentliche Ausschreibung Baugrundstück – Kyritz OT Berlitt

Kyritz, den 20.12.2021

DIE STADT KYRITZ – „KYRITZ AN DER KNATTER“

Die Stadt Kyritz mit ihren 10 Ortsteilen liegt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Nordwesten Brandenburgs direkt an den Bundesstraßen 5 (Berlin-Hamburg) und 103 (Kyritz-Rostock) und hat ca. 9.350 Einwohner. Sechs Kindergärten sowie Grundschule, Oberschule, Gymnasium und Förderschule gewährleisten Familien eine sehr gute Betreuung und Bildung für ihre Kinder. Ein aktives Vereins-, Sport- und Kulturleben garantiert vielfältige Möglichkeiten, die Freizeit sowohl erholsam als auch erlebnisreich zu verbringen.

 

Der Ortsteil Berlitt liegt harmonisch inmitten von Wiesen und Feldern am Rande des Naturschutz-gebietes Königsfließ, sieben Kilometer westlich von Kyritz. Auf einer Fläche von 9,9 km² leben in Berlitt 162 Einwohner.

 

Die Stadt Kyritz schreibt nachstehendes Grundstück öffentlich zum Verkauf aus:

 

Verkaufsobjekt:

 

Eigentümer:                 Stadt Kyritz

                                    Marktplatz 1

                                    16866 Kyritz

 

Amtsgericht:                Neuruppin

 

Grundbuch von:         Berlitt

 

Grundbuchblatt:         252

 

Erschließung:               Strom, Telekom, Trink- und Abwasser im öffentlichen Bereich vorhanden

 

Grundstück:                 Gemarkung Berlitt, Flur 5, Flurstück 266

 

Größe:                         1.227 m²

 

Objektbeschreibung:

 

Das idyllische Baugrundstück liegt an der Berlitter Dorfstraße umgeben von wunderschöner Natur.

Das Grundstück wurde bisher als landwirtschaftliche Fläche genutzt und hat eine Gesamtfläche von 1.227 m²

Das angebotene Grundstück ist gemäß Abrundungssatzung für den Ortsteil Berlitt nach § 34 BauGB bebaubar.

Fragen zur Bebauung müssten durch die Interessenten bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde geklärt werden.

 

Frontlänge: 23,75 m

 

Berlitt

 

Berlitt1

 

Flurkarte / Luftbild

 

Berlitt-Flurkarte

 

Berlitt-Luftbild

 

Ausdrucke aus dem Geoportal (Copyright & Nutzungsbedingungen auf www.ostprignitz-ruppin.de)

 

Berlitt-Plan

 

 

Ausschreibungsbedingungen:

 

  1. Das Mindestgebot beträgt 18.500,00 €.

 

  1. Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten. Die Bestimmungen der VOL/VOB finden keine Anwendung.

 

  1. Die Ausschreibung ist öffentlich. Jedermann ist berechtigt ein Gebot abzugeben.

 

  1. Die einzelnen Gebote sind in einem geschlossenen Umschlag, der die Aufschrift „Bitte nicht öffnen – Kaufangebot AZ 21 20 01 Berlitt“ tragen muss, bis zum 15.03.22 – 12.00 Uhr bei der Stadt Kyritz, Amt für Stadtentwicklung und Bauen, Marktplatz  1 in 16866 Kyritz, einzureichen.
  2. Der Bieter muss sich mindestens bis 31.05.2022 an sein Gebot gebunden halten. Das Gebot muss eine Zusicherung des Bieters (Bonitätsnachweis) enthalten, dass die Finanzierung des Kaufpreises gesichert ist.

 

  1. Der Bieter hat sich kurz schriftlich vorzustellen und seine Beweggründe zum Kauf darzulegen.

 

  1. Der Erwerber hat das Grundstück innerhalb von 3 Jahren nach der Eigentumsumschreibung bezugsfähig mit einem Einfamilienhaus zu bebauen. Eine entsprechende Bauverpflichtung wird Bestandteil des Kaufvertrages sein.

 

  1. Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten trägt der Käufer.

 

  1. Die Entscheidung der Stadt Kyritz ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen verkauft wird, ist freibleibend. Die Objektdaten wurden nach bestem Wissen erstellt, jedoch wird für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit keine Gewähr übernommen.

 

 

Ansprechpartner:

 

Für weitere Informationen zum Grundstück und Rückfragen steht der Fachbereich Liegenschaften unter der Tel. (033971) 85244 bzw. per E-Mail über zur Verfügung.

 

 

Bild zur Meldung: Öffentliche Ausschreibung Baugrundstück – Kyritz OT Berlitt