Besucher:   434034
Ein Klick auf Symbol verrät Information
 
Facebook   YouTube   Instagram   Pinterest  

                                                          

 Kyritz App 

 

Termin online buchen

 

Maerker Kyritz

 

Logo

 

 Logo 

 

Pflege vor Ort

 

Seniorenwegweiser

 

Kyritz-West

 

Katastrophenschutz

 

 Asyl & Hilfe & Migration 

 

Kyritz handelt

 

Landeplatz Nordwestbrandenburg

 

kulturklosterkyritz

 

Webcam

 

Kyritz 2025

 

Imagefilm

 

  Netzwerk Gesunde Kinder  

 

Sponsoren

 

Defibrillator Sponsoren

 

DIE HANSE

 

Historische Stadtkerne

 

Familienwegweiser

         

    Kleeblattregion

Brandenburg vernetzt
 
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Geänderte Eindämmungsverordnung in Kraft getreten

Kyritz, den 15.12.2021

Vor dem Hintergrund der weiter angespannten Infektionslage im gesamten Land Brandenburg hat die Landesregierung entsprechende Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Damit werden weitere Maßnahmen umgesetzt, auf die sich Bund und Länder am 2. Dezember 2021 verständigt hatten. Die geänderte Corona-Verordnung tritt bereits am heutigen Mittwoch, 15. Dezember 2021, in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 11. Januar 2022.

Mit der geänderten Eindämmungsverordnung werden u.a. die Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum verschärft. Clubs und Diskotheken müssen landesweit schließen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen sind untersagt.

Weitere Einzelheiten in der Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg vom 14. Dezember 2021

 

Bild zur Meldung: Geänderte Eindämmungsverordnung in Kraft getreten