Gartenabfälle gehören nicht in den Wald oder die freie Landschaft
Die Stadt Kyritz informiert, dass aktuell verstärkte Kontrollen der städtischen Flächen und Grünanlagen durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei um kommunale Flächen, welche sich vorwiegend in unmittelbarer Umgebung von bereits vorhandenen Bebauungen bzw. Wohngebieten befinden.
In diesem Zusammenhang wird nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass für die Entsorgung von Gartenabfällen die dafür vorgesehenen Möglichkeiten zu nutzen sind. Jeder, der Gartenabfälle im Wald oder in der freien Landschaft entsorgt oder auf kommunalen Grundstücken ablegt, verstößt gegen mehrere Gesetze (u.a. Abfallrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht, Forstrecht). Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Waldgesetz des Landes Brandenburg sieht für diese Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße von bis zu 20.000 € vor. Auch die Lagerung von Kaminholz bzw. Brennholz, wie auch das Anlegen von Komposthaufen ist auf diesen Flächen und allen übrigen kommunalen Flächen nicht gestattet. Sämtliche Anpflanzungen sind ebenfalls zu unterlassen.
Durch Ablagerungen wird das Naturerlebnis geschmälert und das Landschaftsbild gestört. Der Wald wird von vielen Menschen als Ort der Erholung und für viele Freizeitaktivitäten genutzt. Helfen Sie mit, dass der Wald in seiner ursprünglichen Form für alle erhalten bleibt.
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