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Welche Personen erhalten Impftermine mit Astrazeneca? Die Landesregierung Brandenburg informiert

Kyritz, den 11.03.2021

Stand: 06. März 2021

 

Aktuell können im Land Brandenburg alle Personen im Alter ab 18 der Priorisierungsstufe 1 („höchste Priorität“) sowie erste Personengruppen im Alter ab 18 der Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“) mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen lassen. Dazu gehören:

 

  • Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege,
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (z. B. Intensivstation, Notaufnahme, Rettungsdienste),
  • Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion besteht,
  • Personen, bei denen aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder Behinderung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 besteht (Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung),
  • Personen, die im Land Brandenburg in der Kindertagesbetreuung, in der Kindertagespflege, in der Primarstufe oder in Förderschulen tätig sind,
  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben.

 

Wichtig: In Impfzentren werden nur Personen geimpft, die ihre Impfberechtigung mit einer Arbeitgeberbescheinigung, einem ärztlichen Zeugnis oder das Alter mit einem Ausweis nachweisen können und einen Impftermin online vereinbart haben.

 

Welche Personen mit Vorerkrankungen erhalten Impf-Termine?

 

In der Corona-Impfverordnung sind im Paragraph 3 „Schutzimpfung mit hoher Priorität“ Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i Personen genannt, die aufgrund konkret beschriebener Erkrankungen oder Behinderungen Anspruch auf die Schutzimpfung mit hoher Priorität haben. Dazu zählen Personen

  • mit Trisomie 21,
  • nach Organtransplantation,
  • mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
  • mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
  • mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
  • mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),
  • mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
  • mit chronischer Nierenerkrankung,
  • mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).

 

Diese Personen benötigen von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt ein ärztliches Zeugnis, um ihre Impfberechtigung nachzuweisen. Mit dem ärztlichen Zeugnis können sie sofort einen Termin online unter www.impfterminservice.de oder unter der Sonder-Rufnummer 0331 / 23 18 97 07 vereinbaren. Ärztinnen und Ärzte müssen auf dem ärztlichen Zeugnis keine Details angeben. Eine formlose Bescheinigung, dass eine Erkrankung im Sinne der Impfverordnung besteht, reicht aus. Ein gesonderter Antrag auf eine Einzelfallentscheidung zur Klärung von Impfprioritäten ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

AstraZeneca-Impfstoff: Hochwirksam und sicher

 

Den Impfstoff von AstraZeneca zeichnet eine hohe Wirksamkeit und umfangreich geprüfte Sicherheit aus. Das geht aus einer aktuellen Übersicht des Paul-Ehrlich-Instituts (Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel) hervor.

Das Wichtigste: Der Impfstoff verhindert in der Mehrzahl der Fälle eine COVID-19-Erkrankung. Und vor allem: Sollte ein Geimpfter doch erkranken, verhindert er schwere Verläufe. Kein Teilnehmer der Zulassungsstudien musste stationär behandelt werden.

 

Der Impfstoff von AstraZeneca hat ein reguläres, nicht abgekürztes Zulassungsverfahren der Europäischen Arzneimittelagentur EMA und daher alle vorgeschriebenen Sicherheits- und Wirksamkeitstests bestanden – so wie auch die bisher zugelassenen anderen beiden Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna. 

 

Der Wirksamkeit des Impfstoffs liegt laut Studien bei 70 Prozent und damit weit über dem notwendigen Zulassungswert von 50 Prozent. Dies ist zwar eine etwas geringere Wirksamkeit als bei den beiden anderen bisher zugelassenen Impfstoffen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass der AstraZeneca-Impfstoff sicher ist und vor einer schweren Erkrankung schützt.

 

Bild zur Meldung: Welche Personen erhalten Impftermine mit Astrazeneca? Die Landesregierung Brandenburg informiert