Stufenweise Öffnung der Schulen
Ab dem 27.04.2020 wird für Schülerinnen und Schüler der Unterricht in der Jahrgangsstufe 10 an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien sowie Förderschulen sowie der Unterricht in den beruflichen Bildungsgängen an Oberstufenzentren zur Vorbereitung auf Prüfungen zugelassen. Entsprechendes gilt für Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbare Angebote.
Sonstige schulische Veranstaltungen, insbesondere die Durchführung von durch Rechtsvorschrift vorgesehenen Prüfungen und schulischen Testverfahren, Beratungen schulischer Gremien, Gesprächen im Zusammenhang mit der Aufnahme in die Schule werden zugelassen, soweit diese nicht durch das für Schule zuständige Ministerium aus schulfachlichen Gründen untersagt werden.
Der Unterrichtsbetrieb an Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und Schülerinnen und Schüler mit Schwerstmehrfachbehinderungen beschult werden, kann fortgeführt werden. Die Wohnheime und Internate (OSZ, Spezialschulen, einzelne FÖS) nehmen ihren Betrieb entsprechend der schulischen Angebote wieder auf.
Ausgenommen der dargestellten Ausnahmen ist im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in allen Schulen, d.h. allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, allen Förderschulen und den Schulen des zweiten Bildungswegs in öffentlicher und freier Trägerschaft, die Erteilung von Unterricht und eine Betreuung im Rahmen ganztagsschulischer Angebote, die eine physische Präsenzpflicht im Gebäude der Schule oder an anderen Lernorten erfordert, untersagt. Das Unterrichtsverbot wird voraussichtlich zunächst bis zum 08.05.2020 gelten.
Die neue Allgemeinverfügung wird am 23. April 2020 in den beiden großen Regionalzeitungen veröffentlicht und gilt damit am 24.04. als bekannt gegeben. Sie tritt am 24.04.2020 in Kraft.
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