Endgültiges Ergebnis des Bürgerentscheides am 08. November 2015 über die Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz vom 29.04.2015 zur Bebauung des Klostergartens
Der Wahlausschuss der Stadt Kyritz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.11.2015 das endgültige Ergebnis des Bürgerentscheids am 08.11.2015 festgestellt.
Der Bürgerentscheid fand zu folgender Abstimmungsfrage statt:
„Sind Sie für die Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung SV 028/2015?“
Das 25%-ige Abstimmungsquorum entspricht 1.995 Stimmen.
Zahl der Stimmberechtigten: | 7.978 |
Zahl der Personen, die abgestimmt haben: | 2.931 |
Wahlbeteiligung: | 36,7 % |
Gültige Stimmen: | 2.908 |
JA- Stimmen: | 2.368 |
NEIN- Stimmen: |
540 |
Der Bürgerentscheid wurde mit 2.908 gültigen Stimmen und davon mit 2.368 Stimmen mehrheitlich im Sinne von JA beantwortet. Das nach § 15 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung erforderliche Abstimmungsquorum von 25 v.H. der Stimmberechtigten ist erreicht.
Damit ist der Bürgerentscheid im Sinne von JA entschieden.
Entsprechend § 55 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes kann jede abstimmungsberechtigte Person gegen die Gültigkeit der Abstimmung Einspruch erheben mit der Begründung, dass das Verfahren des Bürgerentscheids nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise entscheidend in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist. Der Einspruch ist bei der für das Abstimmungsgebiet zuständigen Abstimmungsleiterin spätestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Kyritz, 10.11.2015
Veronika Lausch
Abstimmungsleiterin