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Informationen zur Straßenbeleuchtung

Mit der Beleuchtung ihrer Verkehrsflächen erfüllt die Stadt Kyritz öffentliche Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge. Räumlich ist die Beleuchtung grundsätzlich auf die geschlossene Ortslage beschränkt. Eine allgemeine Regel für den Umfang und Beginn bzw. Ende der Beleuchtung der Straße lässt sich nicht aufstellen. Die Straßenbeleuchtung ist abhängig von den örtlichen Bedürfnissen und den sonstigen örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Bedeutung der Straße für den Verkehr und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Notwendig ist die Straßenbeleuchtung immer dort, wo Gefahrenstellen nicht ohne weiteres rechtzeitig als solche erkannt werden können, wie zum Beispiel Baustellen, Verkehrsinseln oder besondere Verkehrspunkte wie Bushaltestellen, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen und Bahnübergänge.

 

Für eventuell auftretende Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Höfer, Tel. (033971) 85247.