Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel
Seit Oktober 2020 wird ein verstärktes Auftreten der Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland festgestellt. Neue Meldungen über infizierte Wildvögel aus Süddeutschland, Sachsen, Berlin und Brandenburg weisen darauf hin, dass sich das Virus überregional ausbreitet und es jederzeit zu weiteren Fällen in der Wildvogelpopulation kommen kann, die das Risiko der Einschleppung in Hausgeflügelbestände erhöhen.
Freilandhaltungen sind besonders gefährdet. Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen wurden bereits in Norddeutschland festgestellt.
Auf Grund des "Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Intergration und Verbaucherschutz zur Aufstallung von Geflügel und weiterer Schutzmaßnahmen vom 10. Dezember 2020" hat die Amtstierärztin des Landkreises Ostprignitz-Ruppin eine Tierseuchenallgemeinverfügung mit der risikoorientierten Anordnung zur Aufstallung von Geflügel erlassen.
Die Verfügung wird am 12. Dezember 2020 in den Zeitungen veröffentlicht und tritt am Sonntag, den 13. Dezember 2020, in Kraft und ist auf bestimmte Gebiete des Landkreises Ostprignitz-Ruppin begrenzt.
Konkret wird Folgendes angeordnet:
1. Die Aufstallung des gesamten in den genannten Gemarkungen gehaltenen Geflügels (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), ist durch jeden Tierhalter abzusichern. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass ein möglicher Kontakt zu Wildvögeln unterbunden wird.
2. Die Desinfektionseinrichtungen an den Stallzugängen sind in Gebrauch zu nehmen.
3. Bestandserkrankungen oder erhöhte Tierverluste sind dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin unverzüglich anzuzeigen.
4. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.
Die Anordnung gilt für folgende Bereiche:
- in den Gemarkungen Dessow und Lögow der Gemeinde Wusterhausen/Dosse
- in den Gemarkungen Heiligengrabe, Königsberg, Jabel, Blesendorf, Herzsprung und Zaatzke der Gemeinde Heiligengrabe
- in den Gemarkungen Christdorf, Fretzdorf, Rossow, Gadow, Dranse, Zempow, Sewekow, Berlinchen, Wittstock, Wulfersdorf, Niemerlang der Stadt Wittstock/Dosse
- in der Gemarkung Gühlen-Glienicke der Stadt Neuruppin
- in den Gemarkungen Teetz und Ganz der Stadt Kyritz
- in der Gemarkung Basdorf der Stadt Rheinsberg
- in den Gemarkungen Lohm und Roddahn des Amtes Neustadt (Dosse)
- in den Gemarkungen Lindow und Klosterheide des Amtes Lindow (Mark)
- in der Gemarkung Rägelin des Amtes Temnitz
Ausnahmen können nur schriftlich beim Amtstierarzt beantragt werden. Verstöße gegen die Tierseuchenallgemeinverfügung können mit einem Bußgeld belegt werden. Sollten Tierhalter ihren Geflügelbestand noch nicht dem Amtstierarzt gemeldet haben, hat dies unverzüglich unter der Tel-Nr. 03391-6883954, per Fax 03391-6883904 oder per E-Mail an veterinaeramt@opr zu erfolgen. Die Allgemeinverfügung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung kann während der Dienstzeiten im Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR, 16816 Neuruppin, Neustädter Str. 14 nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden.
Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung entnehmen Sie bitte diesem PDF-Dokument. Informationen zur Geflügelpest finden Sie auch auf unserer Geflügelpest-Sonderseite.
Alle Geflügelhalter des Landkreises werden nochmals auf ihre Anzeigepflichten sowie die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen.
Bild zur Meldung: Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel