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Stadtentwicklung und Bauen

Erschließungsbeiträge


Kurzinformationen

 

Der Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (im Weiteren als Anlagen bezeichnet) ist erforderlich, um die Bebauung von Grundstücken zu ermöglichen. Den größten Nutzen von diesen Straßen haben die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Ihnen wird die

 

Möglichkeit eröffnet, ihre Grundstücke zu bebauen. Alle anderen Bürger können die

neuen Anlagen bei Bedarf nutzen Die Kosten für die Herstellung der Erschließungsanlagen trägt zunächst die Allgemeinheit.

Das Erschließungsbeitragsrecht dient nach dem Willen des Gesetzgebers dazu, diese Kosten angemessen zwischen Allgemeinheit und den Anliegern zu verteilen. Der den Anliegern entstandene Erschließungsvorteil wird durch den Beitrag abgegolten. Als angemessener Anteil der Anlieger hat der Gesetzgeber im § 129 des Baugesetzbuches 90 % der Kosten festgeschrieben.




Rechtsgrundlagen

Erschließungsbeitragssatzung (PDF)


Ansprechpartner

Frau Biniarz
Hoch- und Tiefbau
Maxim-Gorki-Straße 32
Telefon (033971) 85-225
Telefax (033971) 85-245