Bürgerservice, Bildung und Soziales
Personalausweis, Verlust
Kurzinformationen
Der Inhaber eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet,
den Verlust seines Personalausweises unverzüglich der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen,
seinen wiederaufgefundenen ungültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben,
seinen wiederaufgefundenen gültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben, wenn ihm ein neuer Personalausweis ausgestellt worden ist.
Rechtsgrundlagen
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU – Hinweise für Betroffene Brandenburg (PDF)
Ansprechpartner
Frau Schmidt
Raum 110
Marktplatz 1
(033971) 85-285
(033971) 85-299
Herr Sperling
Raum 110
Marktplatz 1
(033971) 85-281
(033971) 85-299