Besucher:   434702
Ein Klick auf Symbol verrät Information
 
Facebook   YouTube   Instagram   Pinterest  

                                                          

 Kyritz App 

 

Termin online buchen

 

Maerker Kyritz

 

Logo

 

 Logo 

 

Pflege vor Ort

 

Seniorenwegweiser

 

Kyritz-West

 

Katastrophenschutz

 

 Asyl & Hilfe & Migration 

 

Kyritz handelt

 

Landeplatz Nordwestbrandenburg

 

kulturklosterkyritz

 

Webcam

 

Kyritz 2025

 

Imagefilm

 

  Netzwerk Gesunde Kinder  

 

Sponsoren

 

Defibrillator Sponsoren

 

DIE HANSE

 

Historische Stadtkerne

 

Familienwegweiser

         

    Kleeblattregion

Brandenburg vernetzt
 
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Stadtentwicklung und Bauen

Erschließungsbeiträge


Kurzinformationen

 

Der Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (im Weiteren als Anlagen bezeichnet) ist erforderlich, um die Bebauung von Grundstücken zu ermöglichen. Den größten Nutzen von diesen Straßen haben die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Ihnen wird die

 

Möglichkeit eröffnet, ihre Grundstücke zu bebauen. Alle anderen Bürger können die

neuen Anlagen bei Bedarf nutzen Die Kosten für die Herstellung der Erschließungsanlagen trägt zunächst die Allgemeinheit.

Das Erschließungsbeitragsrecht dient nach dem Willen des Gesetzgebers dazu, diese Kosten angemessen zwischen Allgemeinheit und den Anliegern zu verteilen. Der den Anliegern entstandene Erschließungsvorteil wird durch den Beitrag abgegolten. Als angemessener Anteil der Anlieger hat der Gesetzgeber im § 129 des Baugesetzbuches 90 % der Kosten festgeschrieben.




Rechtsgrundlagen

Erschließungsbeitragssatzung (PDF)


Ansprechpartner

Frau Biniarz
Hoch- und Tiefbau
Maxim-Gorki-Straße 32
Telefon (033971) 85-225
Telefax (033971) 85-245