Besucher:   434763
Ein Klick auf Symbol verrät Information
 
Facebook   YouTube   Instagram   Pinterest  

                                                          

 Kyritz App 

 

Termin online buchen

 

Maerker Kyritz

 

Logo

 

 Logo 

 

Pflege vor Ort

 

Seniorenwegweiser

 

Kyritz-West

 

Katastrophenschutz

 

 Asyl & Hilfe & Migration 

 

Kyritz handelt

 

Landeplatz Nordwestbrandenburg

 

kulturklosterkyritz

 

Webcam

 

Kyritz 2025

 

Imagefilm

 

  Netzwerk Gesunde Kinder  

 

Sponsoren

 

Defibrillator Sponsoren

 

DIE HANSE

 

Historische Stadtkerne

 

Familienwegweiser

         

    Kleeblattregion

Brandenburg vernetzt
 
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bürgerservice, Bildung und Soziales

Personalausweis, beantragen


Kurzinformationen

Deutsche (im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis und/oder einen Paß zu besitzen. In Deutschland besteht nicht die Pflicht, diesen auch mit sich zu führen.

Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. 


Beschreibung

Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört. Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen der/die Sorgeberechtigte/n den Antrag stellen. Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen. Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist beim Empfang eines neuen abzugeben. Der Verlust oder auch das Wiederauffinden ist unverzüglich der Meldebehörde anzuzeigen.

Ordnungswidrig handelt,

  • wer sich mit keinem gültigen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und

  • wer es in diesem Fall für sich oder als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen

  • wer mehr als einen Personalausweis besitzt


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Erstmalige Beantragung eines Personalausweises 

    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

    • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

    • die Geburtsurkunde

    • soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass

    • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde

  • Neubeantragung eines Personalausweises 

    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

    • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

    • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

    • Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)

  • Vorläufiger Personalausweis 

    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

    • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

    • die Geburtsurkunde

    • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass


Fristen

Gültigkeit des Personalausweises:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre

  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre

  • vorläufiger Personalausweis 3 Monate


Gebühren

  • Beantragung bis Vollendung des 21. Lebensjahres: 22,80 EUR

  • Beantragung ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00 EUR

  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR


Weiterführendes

 


Ansprechpartner

Frau Schmidt
Raum 110
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-285
Telefax (033971) 85-299

Herr Sperling
Raum 110
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-281
Telefax (033971) 85-299