Niederschlagswassergebührensatzung

Die Stadt Kyritz betreibt nach Maßgabe der Satzung über die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Kyritz vom 14.03.2002 zur Beseitigung des in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden Niederschlagswassers eine rechtlich selbstständige Anlage zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung. Für die Deckung der Kosten werden Niederschlagswassergebühren für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.

 

Die Gebühr für die Benutzung der zentralen Niederschlagswasserbeseitigungsanlage wird nach der Überbauten und versiegelten Grundstücksfläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage gelangt; entweder unmittelbar über einen Grundstücksanschluss und/oder mittelbar über Erschließungsanlagen (z.B. Straßeneinlauf usw). Eine Berechnungseinheit ist ein Quadratmeter (m²) dieser Fläche.

 

Für eventuell auftretende Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Höfer, Tel. (033971) 85247.

 

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