Eingliederungshilfen

Prüfung der Anträge auf Sozialhilfe zur Übernahme von Kosten für
insbesondere:

  • Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie z.B.:

  • Wohnheime für behinderte Menschen

  • Einrichtungen der Suchthilfe

  • integrative Kindertagesstätten

  • ambulante betreute Wohnformen für behinderte Menschen

  • die Teilhabe am Arbeitsleben bzw. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wie:

  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

  • Förder- und Beschäftigungsbereich an Werkstätten für behinderte Menschen

  • Tagesstätten

  • die Frühförderung von Kindern (siehe auch Gesundheitsamt - Frühförderung)

  • Heil- und Hilfsmittel

  • ambulante Hilfen (behindertenbedingte Wohnungsumbauten, Liftanlagen)


Legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Personalausweis

  • Schwerbehindertenausweis

  • Einkommensnachweise (z.B. Gehaltsbelege, Sozialhilfebescheid, Grundsicherungsbescheid, Wohngeldbescheid, Arbeitslosengeldbescheid I bzw. II, Kindergeldbescheid, Pachteinnahmen)

  • Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse

  • Belastungen (Mietvertrag, Versicherungen, Betriebskostenabrechnungen, Pachtzahlung, aktuelle Zahlungsnachweise bei Hauseigentum)

  • Vermögensnachweise (z.B. Girokontoauszüge des letzten halben Jahres, Sparbücher, Festgelder, Aktien, Wertpapiere, Grundbuchauszug bei Eigenheim, Bausparverträge)

  • ggf. Vollmacht bzw. Betreuerausweis

Rechtsgrundlage:

  • Sozialgesetzbuch

  • Verwaltungsverfahrensgesetz

  • Bürgerliches Gesetzbuch

 

Ansprechpartner:

Frau Spandehra
(033971) 85-280
(033971) 85-299