• Start
  • » Nachrichten
  • » Antragstellung für Schülerfahrausweise nicht vergessen

Antragstellung für Schülerfahrausweise nicht vergessen

Kyritz, den 11.07.2024
Vorschaubild zur Meldung: Antragstellung für Schülerfahrausweise nicht vergessen

Der 31. Mai war entsprechend der „Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin“ der Stichtag für die Beantragung des kostenfreien Schülerfahrausweises für das kommende Schuljahr. Bis jetzt wurden 7.465 Anträge gestellt. Das sind zwar rund 900 Anträge mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres, dennoch fehlen noch einige Anträge.

 

 

Nur die rechtzeitige Antragstellung bis zum genannten Stichtag sicherte den Anspruch auf eine Ausstellung des Fahrausweises bis zum gesetzlichen Beginn des Schuljahres 2024/2025 am 1. August 2024. Der Schülerfahrausweis für das noch laufende Schuljahr 2023/2024 ist nur noch bis zum 31. Juli 2024 gültig. 9.325 Schüler:innen sind im Besitz eines solchen Fahrausweises. Nur Schüler:innen, deren Antrag für das Schuljahr 2024/2025 bewilligt wurde, können den Schülerfahrausweis ab 1. August 2024 und damit auch in der weiteren Ferienzeit nutzen. 

 

Der Schülerfahrausweis ist für anspruchsberechtigte Schüler:innen, die in Ostprignitz-Ruppin ihre Wohnung haben, kostenfrei und kann auch weiterhin deutschlandweit für beliebig viele Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. Der Schülerfahrausweis ist damit zugleich Deutschlandticket.

 

Anträge für den Schülerfahrausweis 2024/2025 können unter anderem auf den entsprechenden Webseiten des Landkreises sowie der Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft mbH (ORP) heruntergeladen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Schülerfahrausweis. Die vollständig ausgefüllten Anträge sind beim Amt für Bildung, Schülerbeförderung, Virchowstr. 14-16, 16816 Neuruppin einzureichen. Wird die Schülerbeförderung im laufenden Schuljahr beantragt, so ist der Antrag spätestens einen Monat vor Beginn der Beförderung zu stellen.

 

Auch wenn Schüler:innen bereits über einen elektronischen Fahrausweis (Chipkarte) verfügen, der mehrere Jahre gültig ist, ist für jedes Schuljahr eine erneute Antragstellung erforderlich. Der vorhandene Fahrausweis wird nach Bewilligung durch das Amt für Bildung elektronisch verlängert. Eine neue Chipkarte wird nicht ausgestellt.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte vorzugsweise per E-Mail an . Während der Sprechzeiten stehen Ihnen Frau Nucklies (Telefon 03391 / 688 – 4019) und Frau Schwabe (03391 / 688 – 4020) vom Amt für Bildung für Auskünfte gerne zur Verfügung.

 

Bild zur Meldung: Antragstellung für Schülerfahrausweise nicht vergessen