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Tierseuchenallgemeinverfügung Geflügelpest – Aufhebung der Sperrzone

Kyritz, den 05.01.2024
Vorschaubild zur Meldung: Tierseuchenallgemeinverfügung Geflügelpest – Aufhebung der Sperrzone

Die im Rahmen der Bekämpfung der Geflügelpest festgelegte Sperrzone, bestehend aus einer Schutzzone (früher
Sperrbezirk) und einer Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet), die anteilig Gebiete folgender
Ämter/Gemeinden umfasst:


- Amt Neustadt/Dosse
- Stadt Kyritz
- Gemeinde Wusterhausen/Dosse


und die damit verbundenen Maßnahmen laut meiner Tierseuchenallgemeinverfügung vom 01.12.2023 werden ab
06.01.2024 aufgehoben.

 

Bild zur Meldung: Tierseuchenallgemeinverfügung Geflügelpest – Aufhebung der Sperrzone