Gehwege sind unverzüglich vom Laub zu befreien

Kyritz, den 24.11.2023
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Bürgermeisterin Nora Görke ruft die Kyritzerinnen und Kyritzer auf, zeitnah auf den Gehwegen und sonstigen Flächen vor ihren Grundstücken das Laub zu entfernen: „Nach dem Sturm der vergangenen Tage sind zahlreiche Blätter von den Bäumen gefallen. Da auch immer wieder Regen fällt, besteht hier eine nicht zu unterschätzende Rutschgefahr für Passanten.“

 

Die Bürgermeisterin verweist auf die Satzung der Stadt Kyritz über die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes. Hier heißt es: „Die Reinigung einschließlich der Winterwartung aller Gehwege in der geschlossenen Ortslage und auch außerhalb der geschlossenen Ortslage, sofern bebaute Grundstücke angrenzen, wird den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt… Laub ist unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Verkehrsgefährdung darstellt (Rutsch- und Stolpergefahr).“ 

Weitere Bestimmungen der Satzung können auf www.kyritz.de unter dem Menüpunkt „Ortsrecht“ (https://www.kyritz.de/m/rechtsgrundlagen/1/12890/satzung-der-stadt-kyritz-%C3%BCber-die-durchf%C3%BChrung-der-stra%C3%9Fenreinigung-und-des-winterdienstes.html) nachgelesen werden.

 

Das Laub der Straßenbäume kann kostenfrei in der Annahmestelle der Stadt Kyritz im Leddiner Weg 10, auf dem Gelände hinter der Raiffeisen Tankstelle, abgegeben werden. Die Annahme erfolgt unter Aufsicht. Geöffnet ist jeden Samstag von 10 Uhr bis 12 Uhr. Am letzten Öffnungstag, dem 16. Dezember, hat die Annahmestelle extra lang von 8 bis 14 Uhr geöffnet.

 

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