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Kyritz fördert die Vereine der Stadt und der Ortsteile

Kyritz, den 07.07.2023
Vorschaubild zur Meldung: Kyritz fördert die Vereine der Stadt und der Ortsteile

Zum Stadtfest präsentierten sich zahlreiche Vereine in der Hamburger Straße. Bürgermeisterin Nora Görke dankt ihnen für das Engagement: „Sie haben mit Ihren vielfältigen Informations-, Schau- und Mitmach-Angeboten einen großen Beitrag zum Gelingen des Stadtfestes beigetragen.“

 

Die Stadt Kyritz unterstützt die Vereinsarbeit mit der Vereinsförderung. Seit 2013 wurden hier insgesamt ca. 373.000 Euro ausgezahlt. Dazu kommen noch teilweise Sachleistungen und Mietfreiheit. Im Jahr 2023 wurden 51 Vereine mit insgesamt 27.355 Euro gefördert.

 

Einige Vereine sind bereits sehr lange in Kyritz aktiv. So konnten der Kleintierzuchtverein D 149 Kyritz e.V.  120. Jubiläum feiern, der Anglerverein Gantikow 60 Jahre und der Ostprignitz Jugend Verein sowie der Bungalowverein „Dossespeicher“ jeweils 30 Jahre.

Nach den Richtlinien zur Vereinsförderung werden insbesondere die Jugendarbeit und die Betriebskosten für die Vereinsräume bezuschusst. Vereine erhalten 20 Euro für jedes Vereinsmitglied unter 18 Jahren. Vereine, bei denen mindestens ein Viertel der Mitglieder Kinder oder Jugendliche sind, erhalten sogar 45 Euro. Mit dieser speziellen Förderung der Jugendarbeit sollen gezielt die sozialen, sportlichen und kulturellen Angebote der Vereine für junge Menschen unterstützt, die Zukunft der Vereine gesichert und somit auch die Lebensbedingungen für Familien in der Stadt verbessert werden. 

 

Als Grundförderung erhalten die Vereine bei bis zu 50 Mitgliedern 100 Euro, bei bis zu 100 Mitgliedern 150 Euro und bei mehr als 100 Mitgliedern 200 Euro. Bei Vereinsjubiläen, deren Jahreszahl auf 0 endet, werden 100 Euro gezahlt. Der Zuschuss wird ab dem zweiten Jahr nach Vereinsgründung gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Verein in der Stadt Kyritz oder einem Ortsteil ansässig ist, Mitgliedsbeiträge erhebt sowie Kassenberichte und Jahresabschlüsse vorlegt. Ausgezahlt wurde die Vereinsförderung zum 30. Juni.  

 

Der Antrag und die Richtlinien für die Vereinsförderung sind auf www.kyritz.de unter Verwaltung und Politik / Veröffentlichungen / Ortsrecht / Richtlinie zur Förderung der Kyritzer Vereine hinterlegt.

 

 

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