Corona-​Regeln: Ab heute gelten weitere Lockerungen

Kyritz, den 04.03.2022
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Bereits seit dem 23. Februar 2022 gilt im Land Brandenburg die Dritte SARS-​CoV-2-Eindämmungsverordnung. Diese sieht u.a. Lockerungen bei den Corona-​Regeln in mehreren Schritten vor.

Am heutigen Freitag, 4. März 2022, tritt der nächste Öffnungsschritt in Kraft. Dann gilt in vielen Bereichen statt 2G die 3G-​Regel. So haben beispielsweise in der Gastronomie Geimpfte, Genesene und negativ Getestete Zutritt zu Gaststätten, Cafés, Bars oder Kneipen. Auch in sämtlichen Beherbergungsstätten findet nunmehr die 3G-​Regel Anwendung, ebenso bei Sporteinrichtungen in geschlossenen Räumen, Schwimmbädern, Spaß- und Freizeitbädern, Saunen, Thermen und Wellnesszentren.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Dritten SARS-​CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg

 

Pressemitteilung der Landesregierung vom 3. März 2022

 

 

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