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4. Welle brechen: Brandenburg verschärft Corona-Regeln

Kyritz, den 08.12.2021
Vorschaubild zur Meldung: 4. Welle brechen: Brandenburg verschärft Corona-Regeln

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

 

veröffentlicht am 07.12.2021

 

Die Landesregierung wird voraussichtlich am kommenden Dienstag eine aktualisierte Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschließen. Sie soll am 15. Dezember in Kraft treten. Auf diesen Zeitplan und konkrete inhaltliche Festlegungen wie Verschärfungen bei den Kontaktbeschränkungen verständigte sich heute das Kabinett.

 

Mit der Änderung der Verordnung sollen neue bundesrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden, die für Freitag erwartet werden. Grundlage soll auch die Feststellung „einer konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung von COVID-2019 im Land Brandenburg durch den Landtag sein. Dies ist - so wurde heute aus dem Landtag berichtet - für kommenden Montag vorgesehen. 

 

Für heute wurden weitere 19 Todesfälle im Zusammenhang mit der Pandemie gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 636,6 und steht damit weiterhin auf sehr hohem Niveau, jedoch leicht sinkend. In 5 Landkreisen sowie den kreisfreien Städten Cottbus und Frankfurt (Oder) gelten verschärfte Maßnahmen (z. B. nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte). Die Belastung der Krankenhäuser steigt weiter. Besorgniserregend ist die Situation auf den Intensivstationen.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Für einige der für den Gesundheitsschutz notwendigen Maßnahmen brauchen wir den Rahmen durch Bundesgesetz und Landtagsbeschluss. Ich begrüße, dass die Koalitionsfraktionen dazu einen Vorschlag vorgelegt haben. Wir orientieren uns bei unserer Verordnung am Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung vom vergangenen Donnerstag (2. Dezember). Brandenburg hat mit der bestehenden Eindämmungsverordnung bereits viele Maßnahmen umgesetzt - wie die flächendeckende Umsetzung der 2G-Regeln oder die Maskenpflicht an Schulen.

 

Allerdings sind die Infektionszahlen weiter sehr hoch und die drohende Überlastung des Gesundheitssystems ist noch nicht abgewendet. Deshalb müssen wir, so wie die anderen Bundesländer, auf Basis der Vereinbarungen mit der Bundesregierung weitere Einschränkungen festlegen. Das betrifft Kontaktbeschränkungen, die Beschränkung von Großveranstaltungen sowie die Einschränkung von privaten Feiern und die Schließung von Clubs und Diskotheken."

 

Die aktualisierte Verordnung wird den weitgehenden Lockdown für Ungeimpfte durch die 2G-Regel z. B. für Einzelhandel, Gastronomie und Beherbergung bestätigen. Es gelten jedoch die bekannten Ausnahmen wie z. B. für Lebensmittel, Apotheken und auch Baumärkte. Die 2G-Regel wird auch weiterhin z. B. für Kulturveranstaltungen wie Kino und Theater gelten.

 

Unter anderem sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

Für nicht-immunisierte Personen sollen künftig folgende Kontaktbeschränkungen gelten: Zusammenkünfte im privaten sowie im öffentlichen Raum, an denen nicht ausschließlich immunisierte Personen teilnehmen, sollen nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit Angehörigen des eigenen und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zulässig sein. Kinder bis einschließlich 12 sollen davon ausgenommen werden. Wenn an der Zusammenkunft ausschließlich geimpfte und genesene Personen teilnehmen, sollen künftig folgende Obergrenzen gelten: 50 Teilnehmende innen und 200 in Außenbereichen.

 

Für Versammlungen im Freien sind künftig Auflagen vorgesehen: Die Teilnehmendenzahl soll auf 500 begrenzt werden. Ab einer kommunalen 7-Tage-Inzidenz von 350 und einer landesweiten Auslastung der Intensivbetten von mindestens zehn Prozent soll eine Begrenzung auf höchstens 200 Personen erfolgen. Im Einzelfall sollen Ausnahmen möglich sein, sofern dies aus infektionsepidemiologischer Sicht vertretbar ist.

 

Sofern der Landtag die pandemische Lage feststellen sollte, ist vorgesehen, eine generelle Schließung von Clubs und Diskotheken anzuordnen.

 

Woidke: „Es bleibt dabei: Diese Schritte sind nur notwendig, weil die Impfquote noch deutlich zu gering ist. Erfreulicherweise ändert sich das derzeit, denn immer mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger lassen sich impfen: Zum ersten Mal oder zweiten Mal und zum Boostern. In den letzten sieben Tagen haben wir mehr als 167.000 Impfungen gegen das Coronavirus geschafft. Das freut mich. Mein Dank an alle, die sich für die Impfung entschieden haben und vor allem an alle, die jetzt so tatkräftig bei unserer Impfkampagne mitmachen. Nur so kommen wir raus aus dem dunklen Wintertal."

 

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