Corona-Lockerungen ab dem 21. Mai 2021

Kyritz, den 20.05.2021
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Mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 können auch im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ab Freitag, 21. Mai 2021, zahlreiche Lockerungen in Kraft treten. Das bedeutet unter anderem:

 

Zusammenkünfte

 

Zwei Haushalte können sich treffen, wobei es keine Rolle spielt, wie viele Personen zusammenkommen. Bisher galt eine Obergrenze von fünf Personen. Die neue Zwei-Haushalte-Regel gilt für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter und für private Treffen. Schon seit dem 9. Mai können beliebig viele vollständig Geimpfte und Genesene aus anderen Haushalten an Zusammenkünften teilnehmen.

 

Außengastronomie

 

Mit der stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen Gaststätten ihre Außenbereiche wieder öffnen. Gäste dürfen keine Covid-19-Symptome aufweisen und müssen den Nachweis über einen negativen Corona-Test erbringen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Pro Tisch dürfen nur Angehörige aus zwei Haushalten sitzen. Ein Zutritt ist außerdem nur mit vorheriger Terminbuchung gestattet, die auch direkt am Eingang der Gaststätte erfolgen kann.

 

Einzelhandel

 

Bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern dürfen sich Kundinnen und Kunden aus demselben Haushalt pro zehn Quadratmeter sowie für die darüber hinaus reichende Verkaufsfläche Personen aus demselben Haushalt pro 20 Quadratmeter zeitgleich aufhalten. Damit sind in Geschäften, die nicht Waren des täglichen Bedarfs anbieten, zeitgleich mehr Kunden als bisher erlaubt. Es gelten somit für alle Geschäfte und für den Großhandel die gleichen Zugangsbeschränkungen.

 

Sport unter freiem Himmel

 

Kontaktfreier Individualsport ist auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ohne Personenbegrenzung erlaubt. Allerdings gilt auch hier, dass das Abstandsgebot (mindestens 1,50 Meter) eingehalten wird und die Personen symptomfrei sind. Kontaktsport ist unter freiem Himmel auf allen Sportanlagen mit bis zu zehn Personen möglich, wobei ein Corona-Negativtest und Symptomfreiheit Voraussetzungen sind. Kinder bis Jahren sind von der Testpflicht befreit. Umkleiden sowie sonstige Aufenthaltsräume (mit Ausnahme von Toiletten) dürfen von Personen im Alter über 14 Jahren nicht genutzt werden.

 

Kulturevents

 

Veranstaltungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen sind unter freiem Himmel wieder möglich. Die Besucherzahl ist auf bis zu 100 zeitgleich anwesenden Personen begrenzt. Außerdem müssen auch hier Gäste einen negativen Testnachweis erbringen und keine Symptome zeigen.

 

Touristische Übernachtungen

 

Hotels und Pensionen müssen zwar weiter geschlossen bleiben, dafür sind Übernachtungen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen wieder erlaubt. Gleiches gilt für Charterboote mit Übernachtungsmöglichkeit. Voraussetzung ist aber immer der Nachweis eines Corona-Negativtests zu Beginn der Beherbergung. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

 

Touristische Angebote

 

Angebote wie Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge dürfen wieder stattfinden. Voraussetzung sind feste Sitzplätze für die Gäste unter freiem Himmel, Symptomfreiheit sowie ein negativer Testnachweis. Auch Freizeitparks dürfen wieder öffnen. Auch hier gilt: Der Mindestabstand zwischen den Besuchern muss eingehalten werden und es besteht eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

 

Weitere Informationen zu den neuen Regeln und Erleichterungen ab dem 21. Mai 2021 sind der Corona-Webseite des Landes Brandenburg zu entnehmen.

 

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