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+++ACHTUNG+++ Regelungen zur Unterrichtsdurchführung ab 14.12.2020 - Bekanntmachung des Schulamtes
14.12.2020Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor ich Ihnen und Ihren Kindern ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Jahr 2021 wünsche, informiere ich Sie im Folgenden über die zusätzlichen Schutz-maßnahmen, die vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung des Kabinetts für das Schulwesen ab dem 14. Dezember 2020 bis zum Beginn der Weihnachtsferien und nach diesen ab dem 04. Januar 2021 gelten werden.
Die darüber hinausgehenden schul- und lerngruppenspezifischen Informationen über die schul- und lerngruppenspezifischen Details der Organisation von Schule und Unterricht er-halten Sie und Ihre Kinder von den Schulleiter/innen und Lehrkräfte.
1. Schul- und Unterrichtsbetrieb in der Zeit vom 14. bis 18.
Dezember 2020
Besuchen Ihre Kinder eine Abschlussklasse, gilt die Pflicht zum Besuch des Prä-senzunterrichts, damit die Prüfungsvorbereitung so gut wie möglich erfolgen kann. Das betrifft
- die Jahrgangsstufe 10 an Ober-, Gesamt-,
Förderschulen sowie des Gym-nasiums,
- die Jahrgangsstufe 12 des Gymnasiums,
- die Jahrgangsstufe 13 von Gesamtschulen,
beruflichen Gymnasien und des Zweiten
Bildungswegs
- sowie Schüler/innen im letzten Ausbildungsjahr
des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs.
- Für die übrigen Jahrgangsstufen entscheiden Sie, ob
ihr Kind am Präsenzunter-richt in der Schule teilnimmt.
Bitte informieren Sie die Schulleiter/innen formlos, wenn
Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen soll. Da
die Pflicht zur Teil-nahme am Distanzunterricht bestehen
bleibt, halten Sie bitte Ihre Kinder in der Zeit, in der sie
ansonsten am Unterricht teilnähmen, zum Lernen zu
Hause an.
- Die Förderschulen mit dem sonderpädagogischen
Schwerpunkt geistige Entwick-lung bleiben geöffnet,
aber Sie entscheiden, ob ihr Kind die Schule besucht.
Bitte informieren Sie die Schulleiter/innen formlos, wie
Sie sich entschieden haben.
- Die Schulen bzw. Lerngruppen, die den Unterricht im
Wechselmodell organisiert haben, weil beispielweise
eine Allgemein- oder Einzelverfügung eines Landkrei-
ses oder einer kreisfreien Stadt dies vorgeschrieben
hat, führen den Unterricht im Wechselmodell bis zum
Beginn der Weihnachtsferien fort.
2. Schul- und Unterrichtsorganisation in der Zeit vom 04. Januar 2021 bis 08. Ja-nuar 2021
- Besuchen Ihre Kinder eine Abschlussklasse, nehmen
sie am Präsenzunterricht teil. Die Schulen sind gebeten,
alle unterrichtsorganisatorischen und räumlichen
Optionen zu nutzen, damit der Mindestabstand von 1,5
Meter nach Möglichkeit eingehalten werden kann.
- Die Förderschulen mit dem sonderpädagogischen
Schwerpunkt geistige Entwick-lung bleiben geöffnet, Sie
entscheiden und informieren die Schulleiter/innen form-
los darüber, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der
Schule teilnimmt.
- Die übrigen Schüler/innen der Grundschulen, der
Förderschulen, der weiterfüh-renden
allgemeinbildenden Schulen und der Oberstufenzentren
einschließlich des Zweiten Bildungswegs bleiben zu
Hause und werden dem von jeder Schule für den
Distanzunterricht entwickelten Konzept entsprechend
distant unterrichtet.
3. Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 11. Januar 2021
In der 1. Kalenderwoche 2021 wird die Landesregierung im Zuge der Abstimmung ei-ner Neufassung der Eindämmungsverordnung aufgrund der Ergebnisse ihrer Analyse des Infektionsgeschehens entscheiden, ob der Präsenzunterricht wieder ausgeweitet werden kann.
4. Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht - mit Ausnahme des Sportunterrichts - wird auf die Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe 1 ausgeweitet. Ausnahmen davon sind im Einzelfall nur unter den in der Eindämmungsver-ordnung geregelten Voraussetzungen möglich. Dies betrifft voraussichtlich
a. die Schüler/innen der Förderschulen für
geistige Entwicklung, für die Schullei-ter/innen
aus pädagogischen Gründen eine Befreiung
von der Tragepflicht zulas-sen können;
b. die Schüler/innen, die sich Klausuren mit einer
Dauer von 240 Minuten und mehr unterziehen
müssen, sofern der Mindestabstand von 1,5
Metern eingehalten werden kann;
c. die Zeiträume, in denen die Unterrichtsräume
stoßweise gelüftet werden;
d. im Außenbereich von Schulen die
Schüler/innen der Jahrgangsstufe 1 bis 4.
Das Weihnachtsfest 2020 und der Wechsel in das Jahr 2021 werden für uns alle ganz anders sein als wir es bisher gekannt haben. Im neuen Jahr besteht mit Blick auf die ent-wickelten Impfstoffe aber Hoffnung, dass wir alle wieder in eine – wenn auch vermutlich neue – Form der Normalität eintreten können. Obwohl ich weiß, dass ich damit allen Fami-lien mit ihren Kindern einiges zumute: Bitte tragen Sie das Ihnen Mögliche dazu bei, dass die ergriffenen Schutzmaßnahmen bis Anfang 2021 Wirkung zeigen und alle Ihre Kinder so bald wie möglich wieder am Präsenzunterricht teilnehmen können.
Ihnen und den Ihren trotz allem ein frohes Fest und alles Gute für das Jahr 2021 wünscht
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schäfer
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