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Die Corona-Krise setzt die StvO und die Parkordnung nicht außer Kraft
Kyritz, den 16.04.2020Der Außendienst der Stadt Kyritz stellte in den vergangenen Tagen fest, dass immer mehr Verkehrsteilnehmer keine Parkscheibe ins Auto legen bzw. außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken.
"Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Aber gerade in der Krise ist es wichtig, dass sich alle an die gesetzlichen Regelungen halten", erklärt Bürgermeisterin Nora Görke. "Dass die Parkscheinautomaten außer Betrieb genommen wurden, bedeutet nicht, dass Straßenverkehrsordnung und Parkordnung der Stadt außer Kraft gesetzt sind. In den Bereichen der Parkscheinautomaten ist das Parken mit Parkscheibe für eine Stunde erlaubt, in den übrigen Bereichen gelten weiterhin die auf den Verkehrszeichen ausgewiesenen Bestimmungen. Bei Verstößen werden Strafzettel ausgestellt."
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