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Baugenehmigung, beantragen
Kurzinformationen
Ein Baugenehmigungsverfahren ist erforderlich, wenn
das geplante Vorhaben nicht in der Liste der baugenehmigungsfreien Vorhaben (§ 55 BbgBO) aufgeführt ist oder
es sich nicht um die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden geringer oder
mittlerer Höhe im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans handelt oder
das Vorhaben nicht in vollem Umfang den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht oder
die Erschließung nicht gesichert ist.
Bauantrag und Bauvorlagen sind beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bauamt, Virchowstr. 14-16, 16816 Neuruppin einzureichen.
Beschreibung
Bauvorlagen sind gemäß § 10 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Weiterführendes
Ansprechpartner
Stadtentwicklung und Bauen
Frau Huchel
302
Marktplatz 1
(033971) 85-254
(033971) 85-245
302
Marktplatz 1
(033971) 85-254
(033971) 85-245
Frau Thormann
302
Marktplatz 1
(033971) 85-215
(033971) 85-245
302
Marktplatz 1
(033971) 85-215
(033971) 85-245