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Nutzungsänderung, beantragen
Mit dieser Information soll auf die Notwendigkeit hingewiesen werden, dass bei einer beabsichtigten Wohnnutzung von vorhandenen baulichen Anlagen (z.B. Erholungsbauten, Neben- oder Mehrzweckgebäuden) ein Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung auf Grundlage des § 54 Brandenburgische Bauordnung zu stellen ist.
Beispiele für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen sind Scheunen sowie sonstige vormals landwirtschaftlich genutzte Anlagen, vormals gewerbliche genutzte bauliche Anlagen, Garagen oder ortsfest genutzte Wohnmobile.
Dieser Antrag ist unabhängig von der Anmeldung des Hauptwohnsitzes
gemäß § 12 des Brandenburgischen Meldegesetzes in der Meldestelle erforderlich.
Im Rahmen des Antrages ist der Nachweis zu erbringen, dass das Gebäude den öffentlich-rechtlichen Vorschriften für eine Wohnnutzung entspricht. Hierfür ist die Hinzuziehung eines Entwurfsverfassers, Ingenieur- bzw. Architekturbüros erforderlich.
Das Bauordnungsamt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin führt verstärkt Kontrollen bezüglich ungenehmigter Vorhaben durch.
Bei Fehlen der erforderlichen Genehmigung kommt es zu erheblichen Unannehmlichkeiten und zur Erhebung von empfindlichen Bußgeldern. Weiterhin kann die Anordnung der Einstellung der Nutzung erfolgen und die Einreichung nachträglicher Genehmigungsunterlagen gefordert werden. Im Einzelfall kann sogar der Rückbau angeordnet werden, wenn eine Genehmigung nicht zu erwirken ist.
Die Stadt Kyritz möchte deshalb diesbezüglich alle betroffenen Bürger auf die Pflicht zur Beantragung von erforderlichen Baugenehmigungen für die Nutzungsänderung aufmerksam machen. Die Beantragung hat auch nachträglich zu erfolgen, wenn die Nutzung schon länger ausgeübt wird.
Zu Fragen erteilt das Bauordnungsamt beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Virchowstraße 14-16, 16816 Neuruppin, Tel. 03391/688-0 und die Stadt Kyritz, Bauamt, Marktplatz 1, 16866 Kyritz, Tel. 033971/85268 gern Auskunft.
302
Marktplatz 1
(033971) 85-254
(033971) 85-245
302
Marktplatz 1
(033971) 85-215
(033971) 85-245