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Personalausweis, beantragen
Deutsche (im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis und/oder einen Paß zu besitzen. In Deutschland besteht nicht die Pflicht, diesen auch mit sich zu führen.
Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört. Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen der/die Sorgeberechtigte/n den Antrag stellen. Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen. Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist beim Empfang eines neuen abzugeben. Der Verlust oder auch das Wiederauffinden ist unverzüglich der Meldebehörde anzuzeigen.
Ordnungswidrig handelt,
wer sich mit keinem gültigen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und
wer es in diesem Fall für sich oder als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen
wer mehr als einen Personalausweis besitzt
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU – Hinweise für Betroffene Brandenburg (PDF)
Erstmalige Beantragung eines Personalausweises
Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.
ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
die Geburtsurkunde
soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass
bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde
Neubeantragung eines Personalausweises
Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.
ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
bisheriger Personalausweis oder Reisepass
Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)
Vorläufiger Personalausweis
Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.
ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
die Geburtsurkunde
bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
Gültigkeit des Personalausweises:
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre
vorläufiger Personalausweis 3 Monate
Beantragung bis Vollendung des 21. Lebensjahres: 22,80 EUR
Beantragung ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00 EUR
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
110
Marktplatz 1
(033971) 85-285
(033971) 85-299
110
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