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Kitaplatz, anmelden

Kurzinformationen

 

Der Antrag auf Betreuung in einer Kindertagesstätte kann ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes gestellt werden.

Sobald die Aufnahme in die Kindertagesstätte möglich ist, wird der Antragsteller durch die Verwaltung informiert und zur Einreichung notwendiger Unterlagen aufgefordert.

 

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen
Weiterführendes

 

zuständige Behörde:

Ansprechpartner

Bürgerservice, Bildung und Soziales
Frau Mäusling
203
Marktplatz 1

Telefon (033971) 85-261
Telefax (033971) 85-245