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Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung bzw. Haushaltsbescheinigung kann für verschiedene Zwecke (z. B. Finanzamt, Elterngeld, Erziehungsgeld sowie andere soziale Leistungen) erstellt werden. Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein.
Gesetz über das Meldewesen im Land Brandenburg
bei persönlicher Beantragung:
gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
bei schriftlicher Beantragung:
formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung
frankierter Rückumschlag
Die Gebühr beträgt 5,00 €
110
Marktplatz 1
(033971) 85-285
(033971) 85-299
110
Marktplatz 1
(033971) 85-281
(033971) 85-299