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Meldebescheinigung

Kurzinformationen

 

Eine Meldebescheinigung bzw. Haushaltsbescheinigung kann für verschiedene Zwecke (z. B. Finanzamt, Elterngeld, Erziehungsgeld sowie andere soziale Leistungen) erstellt werden. Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. 

 

Rechtsgrundlagen

 Gesetz über das Meldewesen im Land Brandenburg

Notwendige Unterlagen

 

bei persönlicher Beantragung:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass

  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

 

bei schriftlicher Beantragung:

  • formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes

  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses

  • Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung

  • frankierter Rückumschlag

 

Antrag für Meldebescheinigung (PDF)

Kosten

 

Die Gebühr beträgt 5,00 €

 

Ansprechpartner

Bürgerservice, Bildung und Soziales
Frau Schmidt
110
Marktplatz 1

Telefon (033971) 85-285
Telefax (033971) 85-299
Herr Sperling
110
Marktplatz 1

Telefon (033971) 85-281
Telefax (033971) 85-299