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Lebenspartnerschaft
Für die Begründung der Lebenspartnerschaft ist das Standesamt zuständig, in dessen Stadt mindestens einer der Lebenspartner/innen seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein.
Die Lebenspartner können einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen. Treffen die Lebenspartner keine Bestimmung, so behält jeder den von ihm zur Zeit der Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung dem Lebenspartnerschaftsnamen ohne zeitliche Begrenzung nachgeholt werden.
Ein Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname geworden ist, kann durch Erklärung dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Besteht der Name eines Lebenspartners aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.
Sind Beide ledig:
Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung
aktuelle Abschrift aus dem Geburtenbuch
ein/e Lebenspartner/in ist geschieden oder verwitwet
ein/e Lebenspartner/in besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
eine/r der Lebenspartner/innen ist adoptiert
ein/er Lebenspartner/in ist im Ausland geschieden
Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand
150,00 € bis 500,00 €
Lebenspartnerschaftsurkunden - Online
117
Marktplatz 1
(033971) 85-283
(033971) 85-299
117
Marktplatz 1
(033971) 85-282
(033971) 85-299