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Sterbefall, beurkunden

Kurzinformationen

Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er spätestens am dritten auf den Sterbetag folgenden Tag beim Standesamt angezeigt werden.

Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Danach sollte der Anzeigepflichtige den Sterbefall unverzüglich beim Standesamt anzeigen oder ein Bestattungsinstitut damit beauftragen. Diese Sterbefallanzeige kann mündlich erfolgen.

Sterbefälle im Seniorenwohnpark oder im Krankenhaus werden von diesen Einrichtungen angezeigt.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (Totenschein), außerdem beim

  • Sterbefall eines Ledigen: die Geburtsurkunde

  • Sterbefall eines Verheirateten: die Heiratsurkunde

  • Sterbefall eines Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde

  • Sterbefall eines Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das Scheidungs-, Aufhebungs- oder Nichtigkeitsurteil.

Neben den Urkunden über den Familienstand ist bei jedem Sterbefall der Personalausweis und/oder der Reisepass der verstorbenen Person vorzulegen. Des Weiteren richten sich die mitzubringenden Unterlagen auch nach der Herkunft der verstorbenen Person. Bei Sterbefällen von Spätaussiedlern, Vertriebenen oder Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte an die Standesbeamten.

 

 Antragsformular auf Zusendung einer Urkunde 

Fristen

1 Tag

Kosten

Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei, ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden: Bestattung, Rente, Krankenkasse.

Sterbeurkunde: 10,00 € Jedes weitere in diesem Arbeitsgang hergestellte Exemplar: 5,00 €

Weiterführendes

 

Standesamt Online

Ansprechpartner

Bürgerservice, Bildung und Soziales
Frau Bading
117
Marktplatz 1

Telefon (033971) 85-283
Telefax (033971) 85-299
Frau Klumb
117
Marktplatz 1

Telefon (033971) 85-282
Telefax (033971) 85-299