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Personenstandsurkunde
Dazu gehören Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden, mehrsprachige internationale Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch sowie Sterbeurkunden.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Personalausweis oder Reisepass,
Stammbuch oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Antragsformular auf Zusendung einer Urkunde
Beglaubigte Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch € 10,00
Alle übrigen Urkunden wie z.B. Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden € 10,00
Weitere Ausfertigungen einer Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
elektronische Antragstellung
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Marktplatz 1
(033971) 85-283
(033971) 85-299
117
Marktplatz 1
(033971) 85-282
(033971) 85-299