Wahlbekanntmachung
Wahlbekanntmachung
1. Am 24.09.2017 findet die
Wahl zum 19. Deutschen Bundestag
statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in folgende 16 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 1: Integrationskita Kyritz Ost e.V.
Wahlraum: Eichenweg 6, 16866 Kyritz
Wahlbezirk 2: Gemeindehaus Teetz
Wahlraum: Dossestraße 1 A, 16866 Kyritz OT Teetz-Ganz
Wahlbezirk 3: Goetheschule
Wahlraum: Holzhausener Str. 27, 16866 Kyritz
Wahlbezirk 4: Gemeindehaus Holzhausen
Wahlraum: Holzhausener Dorfstr. 3, 16866 Kyritz OT Holzhausen
Wahlbezirk 5: Gemeindebüro Kötzlin
Wahlraum: Kötzliner Straße 28, 16866 Kyritz OT Kötzlin
Wahlbezirk 6: Stadtbibliothek
Wahlraum: Marktplatz 17, 16866 Kyritz
Wahlbezirk 7: Feuerwehrgerätehaus
Wahlraum: Drewener Dorfstraße 31, 16866 Kyritz OT Drewen
Wahlbezirk 8: Sporthaus
Wahlraum: Zu den Trienkuhlen, 16866 Kyritz OT Bork
Wahlbezirk 9: Gemeindebüro Lellichow
Wahlraum: Lellichower Chaussee 16, 16866 Kyritz OT Lellichow
Wahlbezirk 10: Freiwillige Feuerwehr
Wahlraum: Goethestraße 1, 16866 Kyritz
Wahlbezirk 11: Kita „Kunterbunt“
Wahlraum: Werner Straße 1, 16866 Kyritz
Wahlbezirk 12: Gemeindebüro Rehfeld
Wahlraum: Rehfelder Friedensstraße 14, 16866 Kyritz OT Rehfeld
Wahlbezirk 13: Schloss Berlitt
Wahlraum: Berlitter Dorfstraße 41, 16866 Kyritz OT Berlitt
Wahlbezirk 14: Kita „Spatzennest“
Wahlraum: Straße der Jugend 3, 16866 Kyritz
Wahlbezirk 15: Kleintierzüchterverein
Wahlraum: Hauptstraße 62 (hinter dem Gutshaus), 16866 Kyritz OT Mechow
Wahlbezirk 16: Gemeinderaum im Pfarrhaus
Wahlraum: Dorfstraße 9, 16866 Kyritz OT Gantikow
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 14.08.2017 bis 03.09.2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.30 Uhr in der Pestalozzischule, Puschkinstr. 5 C, 16816 Neuruppin zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Vorschläge der Wahlkreisabgeordneten unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Vorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in schwarzem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetzte Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Kyritz, den 31.08.2017
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gez. Nora Görke | |
Bürgermeisterin der Stadt Kyritz |