Förderrichtlinie zum Verfügungsfonds „Altstadt“ beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung von Kyritz hat auf Ihrer letzten Sitzung am 28.09.2022 einstimmig die Einführung einer Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen an private Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Altstadt“ beschlossen. Die Fördergelder stammen aus einem neu einzurichtenden Verfügungsfonds im Rahmen der Städtebauförderung.
Ziel ist es, Initiativen, die einen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung des Stadtbildes der Altstadt leisten, einen finanziellen Anreiz zu geben. Gefördert werden sollen kleinere Maßnahmen an stadtbildprägenden Gebäudeteilen, wie z. B. Fassaden oder Dächern, aber auch an stadtbildwirksamen Einfriedungen und Außenanlagen. Hauptanliegen dabei ist es, die Eigentümer bei einem erforderlichen Mehraufwand auf Grund der denkmal- und sanierungsrechtlichen Vorgaben in der Altstadt anteilig zu unterstützen. Der Zuschuss aus dem Verfügungsfonds beträgt in der Regel 20 Prozent der Baukosten und ist auf maximal 10.000 Euro je Grundstück begrenzt. Über die Vergabe der Zuschüsse wird ein Gremium aus vier Stadtverordneten und einer Mitarbeiter*in der Stadtverwaltung ab Januar 2023 entscheiden.
Die Förderrichtlinie und ein entsprechendes Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Stadt Kyritz. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter*innen des Bauamts bzw. des Sanierungsträgers ews Stadtsanierungsgesellschaft zur Verfügung.
Bild zur Meldung: Förderrichtlinie zum Verfügungsfonds „Altstadt“ beschlossen