Öffentliche Bekanntmachung
Stadt Kyritz
Die Wahlleiterin
Bürgerentscheid über die Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz vom 29.04.2015 zur Bebauung des Klostergartens (Variante A), SV 028/2015
Gemäß § 81 Absatz 7 Satz 3 des Brandenburgischen Kommunalwahl-gesetzes (BbgKWahlG) mache ich Folgendes bekannt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat in ihrer Sitzung am 26.08.2015 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Rettet den Klostergarten“ festgestellt. Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) ist in Folge der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens die Angelegenheit den Bürgern der Gemeinde zur Abstimmung vorzulegen.
Die zur Abstimmung stehende Frage lautet:
„Sind Sie für die Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung SV 028/2015?“
Der Bürgerentscheid findet am
Sonntag, dem 08.11.2015,
statt. Die Abstimmungszeit ist von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Veronika Lausch
Wahlleiterin der Stadt Kyritz